Neu errichtete Wohnungen erhalten nach ihrer Fertigstellung eine Erstbelegungsgenehmigung.

Sehr alte Wohnungen oder solche, die seinerzeit ohne die erforderliche Genehmigung gebaut wurden, verfügen jedoch nicht über diese Unterlagen. Für verschiedene Formalitäten mit der Verwaltung oder für den Verkauf von Immobilien kann der Eigentümer aufgefordert werden, Unterlagen vorzulegen, die einem Erstbezug entsprechen. Dies ist die rechtliche Anerkennung der Wohnung.

Wir kümmern uns um die komplette Dokumentation, die von den Rathäusern für diese Anerkennung verlangt wird, die je nach Alter der Immobilie dem Status „außerplanmäßig“ oder „legal außerplanmäßig“ gleichgestellt werden kann.

Das Dekret 2/2012 vom 10. Januar regelt den Umgang mit bestehenden Gebäuden und Siedlungen auf unbebauten Grundstücken in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien. Mit diesem Dekret sollen Wohnungen, die sich in unregelmäßigen Abständen auf unbebauten Grundstücken befinden, klassifiziert und mit einer Rechtspersönlichkeit versehen werden.